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Praxis für Psychotherapie

Dr. Ann Christin Krämer-Heil

Ablauf und Kosten

Menschen entscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen für eine Psychotherapie. Vielleicht war dies Ihre eigene Idee, weil Sie sich in einer seelischen Notlage befinden und Ihnen eine therapeutische Unterstützung sinnvoll erscheint. Vielleicht hat Ihnen auch Ihr Hausarzt oder Facharzt eine (zusätzliche) psychotherapeutische Behandlung empfohlen. Manchmal raten auch Angehörige oder Freunde dazu, sich in schwierigen Lebensphasen professionelle Hilfe zu suchen. Wenn Sie einen Termin in meiner Praxis vereinbaren möchten, können Sie sich gerne per Email oder telefonisch an mich wenden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Das Erstgespräch findet bei gesetzlich Versicherten in der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde statt und dauert bis zu 50 Minuten. Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen ausführlich zu schildern. Typische Inhalte des Erstgesprächs umfassen z.B. aktuelle Beschwerden und Problembereiche, die aktuelle Lebenssituation, Wünsche und Ziele des Patienten und organisatorische Fragen. Seitens des Therapeuten dient das Erstgespräch dazu, einen ersten Eindruck zu gewinnen, zu klären, ob eine Indikation für eine psychotherapeutische Behandlung besteht und ob der Therapeut der richtige Ansprechpartner ist (fachliche Kompetenz und Eignung des Therapieverfahrens). Des Weiteren bietet das Erstgespräch die Möglichkeit zu prüfen, ob „die Chemie“ zwischen Patient und Therapeut stimmt. Dies ist meiner Erfahrung nach eine notwenige Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie. Zur diagnostischen Abklärung sind insgesamt bis zu 3 Sprechstundentermine möglich.

Aufgrund der zahlreichen Therapieanfragen ist es mir leider nicht immer möglich, allen Patienten, die einen Sprechstundentermin erhalten, auch langfristig einen Therapieplatz anbieten zu können. In diesem Fall dient das Erstgespräch einer diagnostischen Einschätzung und ggf. einer weiteren Behandlungsempfehlung. Für gesetzlich Versicherte ist der Besuch einer Sprechstunde jedoch notwendige Voraussetzung für den Beginn einer Psychotherapie in meiner oder jeder anderen vertragspsychotherapeutischen Praxis („Kassenzulassung“).

Probatorische Sitzungen

Im Anschluss an die Termine der Psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen bis zu 4 sogenannte Probatorische Sitzungen (Probesitzungen). Diese dienen zunächst der weiteren diagnostischen Abklärung, d.h. der genauen Exploration aktueller Symptome sowie deren Verlauf, Entstehungsbedingungen und aufrechterhaltenden Faktoren. Zudem wird die Lebensgeschichte des Patienten erfragt und die positiven und negativen Bedingungen der aktuellen Lebenssituation werden betrachtet. Abschließend erfolgt die gemeinsame Erarbeitung von Therapiezielen. Wie die Sprechstundentermine bieten auch die Probatorischen Stunden die Möglichkeit zu prüfen, ob eine gegenseitige offene und vertrauensvolle Atmosphäre besteht und ob sich sowohl Patient als auch Therapeut eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können.

Therapiesitzungen

Im Anschluss an die Probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Es besteht die Möglichkeit eine Akutbehandlung (bis 12 Stunden), eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (60 bis 80 Stunden) zu beantragen. Welche Therapie beantragt wird hängt von der Diagnose und der Symptomatik ab. Die Entscheidung welche Therapie beantragt wird besprechen Patient und Therapeut im Rahmen der Probatorischen Stunden.

Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt, in Ausnahmefällen bis zu 2 mal wöchentlich. Eine Therapiestunde dauert bis zu 50 Minuten. Wenn möglich wird ein fester wöchentlicher Termin vereinbart. Nach Ablauf der bewilligten Therapiestunden kann, wenn nötig, eine Verlängerung beantragt werden.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse ohne Antrag übernommen.

Die Kosten für Akutbehandlung, die Kurzzeit- oder Langzeittherapie werden bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung in der Regel ebenfalls von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Private Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Regelungen, weshalb es sinnvoll ist, sich vor einem Erstgespräch bei der Krankenkasse zu informieren, ob und welche Kosten übernommen werden. Das Honorar für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese Gebührenordnung gilt auch für Selbstzahler.

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann nur privat und nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.